Durch Befristung motiviert?

Durch Befristung motiviert?

Ein klarer Fall: Professor Gunter G. bekam trotz guter Führung mitsamt seiner Sekretärin lebenslänglich. Gegen Frau Doktor Lydia F. ergingen wegen Beihilfe zur Lehre drei Jahre auf Bewährung.
Die wissenschaftlichen Mitarbeiter Mario S. und Leon M. erhielten 18 bzw. 24 Monate. Lehrbeauftragte Gabi C. bekam die Auflage, sich halbjährlich erneut vorzustellen, blieb jedoch ansonsten frei, ebenso wie Stipendiatin Rosemarie J., die ohnehin nur noch drei Monate wegen versuchter Promotion abzusitzen hatte.

Nein, natürlich kein Bericht aus deutschen Gerichtssälen. Vielmehr ein Blick in die Personalpolitik deutscher Hochschulen. Einzigartige juristische Konstruktionen ermöglichen in der Wissenschaft – und sonst nirgendwo – die Dauerbefristung des akademischen Personals. Über 100.000 Promovierende und Promovierte befinden sich demnach ständig in der zeitlich begrenzten Qualifikationsphase zum Beruf „Wissenschaftler/-in“ – und stehen in regelmäßigen Abständen vor dem vertraglichen Nichts. Ist dieses Wechselbad womöglich ein Teil ihrer Ausbildung?

 

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