Berufungsärger

Lieber Herr Dr. acad. Sommer, neulich bin ich bei einem Vorsingen gewesen. Berufen wurde eine Person, die trotz fünfjähriger Postdoc-Zeit genau null Publikationen vorwies… – dabei war die „Publikation einer Monographie sowie weiterer Schriften“ laut Ausschreibung „zwingend“. Dieser lapidare Umgang mit Ausschreibungskriterien empört mich zutiefst. Was tun? – Ratlos, X. (Bewerber/-in um eine Juniorprofessur).

Antwort von Coach Dr. Boris Schmidt: Liebe/-r X., wie ärgerlich! Formal gesehen könnte das Berufungsverfahren nicht einmal zu beanstanden sein: Denn die Auswahlkriterien haben innerhalb einer gewissen Bandbreite den Charakter einer Theorie. Und als gute Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler setzen die Beteiligten alles daran, diese Theorie in der Praxis zu überprüfen und wenn möglich zu widerlegen. Ob dies die richtige Entscheidung der Kommission war – zeigt nur die Zeit. Einerseits.

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